Marokko - Ägypten - Tunesien 

 REISE LIEBER UNGEWÖHNLICH 

Geschäftsbedingungen

Stand:  September 2021

Romeis-Reisen, Christine Romeis, 90762 Fürth, Germany 

Vorwort:

Wir bemühen uns, dass unsere Reisen den persönlichen Charakter behalten und die Geschäftsbedingungen lediglich eine juristische Notwendigkeit sind, die Ihnen wie uns die Freude und die Erlebnisse der Reise nicht nehmen soll.

Christine Romeis


 1. Vertragsabschluss

Nach erfolgter schriftlicher Buchung bestätigt der Veranstalter nach Erreichen der Mindest­teil­nehmer­zahl mittels Buchungsbestätigung die Reise oder erteilt bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl eine Absage. Ist zum Zeitpunkt der Buchung die Reisegruppe bereits voll, teilt Romeis-Reisen dem Reisenden mit, dass er auf die Warteliste gesetzt werden kann.


2. Zahlung

Mit der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel des Reisepreises nach Aufforderung fällig. Eine 2. Rate in Höhe eines Drittels des Reisepreises ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf Aufforderung zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Abflug fällig, Der Veranstalter kann die Zahlung der 2. Rate und/oder des Restbetrages auch in bar am Abflugtag in Deutschland oder im Reiseland (in Euro) verlangen.


3. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung sowie aus der Buchung und der Buchungsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


4. Virtuelles Vortreffen

Romeis-Reisen bietet in der Regel Reisenden, die sich mindestens drei Monate vor der Reise gebucht haben, die Teilnahme an einem virtuellen Vortreffen an. Bei diesem virtuellen Vortreffen hat der Reisende die Gelegenheit andere Mitreisenden kennen zu lernen und mittels Bildberichte über frühere Reisen sich einen tieferen Eindruck von der bevorstehenden Reise zu machen. Romeis-Reisen empfiehlt die Teilnahme an dem virtuellen Vortreffen. 


5. Rücktritt, Umbuchung oder Abbruch durch den Kunden, Ersatzperson

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass ein Reiseteilnehmer ohne Kündigung die Reise nicht antritt. Die Rücktrittspauschalen sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht am ersten Reisetag zum vereinbarten Zeitpunkt am Ziel-Flughafen einfindet.

Der Veranstalter kann folgende Kosten geltend machen:

Wenn jemand zurücktritt und eine zumutbare Ersatzperson einspringt, fallen 50 € Unkostenpauschale an.

Wenn jemand zurücktritt und keine Ersatzperson einspringt oder jemand ohne Rücktritt nicht an der Reise teilnimmt, fallen folgende Stornokosten in Prozent des Gesamtreisepreises an:

bis zum 32. Tag vor dem 1. Reisetag 25 %,
bis zum 16. Tag vor dem 1. Reisetag 50 %,
bis zum 3. Tag vor dem 1. Reisetag 75 %,
ab dem 2. Tag vor dem 1. Reisetag der volle Reisepreis.


6. Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter, Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten:

- wenn der Veranstalter vor Reiseantritt Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen erhält, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen,

- wenn der Reisebegleiter wegen schwerwiegender Gründe, insbesondere wegen Krankheit oder Unfall die Reise nicht durchführen kann. Der Veranstalter wird sich in solchen Fällen bemühen, einen Ersatzreisebegleiter zu finden. Gelingt dies nicht, kann der Veranstalter die Reise absagen.

Der Reisende erhält in diesen Fällen den vollen Reisepreis erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.


7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, schwerwiegender Gründe oder höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Veranstalter den Vertrag kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt nach Kündigung den eingezahlten Reisepreis zurück, kann jedoch für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten etwaiger, notwendiger Maßnahmen hat der Reisende selbst zu tragen.


8. Haftungsbeschränkung

Romeis-Reisen und deren Subunternehmer haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


9. Abtretungsausschluss

Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ohne dessen ausdrückliche Zustimmung ausgeschlossen.


10. Versicherungen

Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden zu prüfen, ob seine Krankenversicherung im Reiseland gültig ist und einen Rückholdienst beinhaltet. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Deckung von Rückführungskosten und der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung werden empfohlen.


11. Geltendmachung von Ansprüchen

Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats, nachdem die Reise dem Vertrag nach enden sollte, gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.


12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat über Thrombose und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. 

Die aktuellen globalen Corona Schutzmaßnahmen unterliegen immer wieder Änderungen der jeweiligen Länder. Der Reisende sollte sich stets über die Verhältnisse in dem Zielland, sowie Einreisebestimmungen auch für die Rückreise in sein Heimatland informieren. Evtl. erforderliche negative Covid-Tests für die Ein- und Ausreise sind durch den Reisenden auf seine Kosten zu erbringen und zu organisieren.

Das Visum zur Einreise erhalten Reisende mit EU-Pass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist, nach den derzeitigen Regelungen am Flughafen im Reiseland.


13. Gerichtsstand

Der Reisende kann Romeis-Reisen nur an dessen Sitz in Nürnberg verklagen. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich.


14. Datenschutz

Alle erfassten Daten, die der Reiseteilnehmer im Rahmen seiner Reisebuchung an romeis-reisen weitergeleitet hat, werden ausschließlich für die Betreuung des Kunden und zur Reiseabwicklung verwendet.


15. Verhältnisse im Reiseland

Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen und Versorgungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass bei diesen Kamel-Trekking-Reisen mit dem Gepäck beim Verladen auf Kraftfahrzeuge und Kamele nicht zimperlich umge­gangen wird. Es sollten daher robuste Gepäckstücke verwendet werden, z.B. ein Seesack oder eine alte Reisetasche, deren Beschädigung in Kauf genommen werden kann. Hartschalenkoffer sind ungeeignet.

Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir uns bei diesen Kamel-Trekking-Touren meist abseits der Zivilisation – nämlich in der Wüste, manchmal mehrere Tagesreisen von Straßen oder Siedlungen entfernt - bewegen. Handyempfang ist nur an wenigen Stellen möglich.


16. Anforderungen an den Gesundheitszustand

Die Reiseteilnehmer müssen geistig, seelisch und körperlich fit für eine solche Reise sein. Es sind tägliche Etappen von 2-3 Stunden Reiten oder Gehen vormittags und nachmittags vorgesehen. Trittsicherheit ist erforderlich. Das Schlafen im Freien, die Stille und Dunkelheit der Nacht, ja die ganze Reise kann zu seelischen Veränderungen führen.


17. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 

Romeis-Reisen,
Christine Romeis
Helmstraße 1A
90762 Fürth
Deutschland

Mobil: +49 173   5976463
E-Mail: info@romeis-reisen.com

www.romeis-reisen.com



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